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Handy im Auto
Grundsätzlich ist das Benutzen eines Mobiltelefons im Auto durch den Fahrzeugführer verboten. Allerdings gilt dieses Verbot nicht, wenn das Fahrzeug vor einer roten Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Beendet der Fahrzeugführer das Telefongespräch und schaltet erst danach (bei Grün) den Motor wieder ein, um weiterzufahren, liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der StVO vor. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht. Nach einem Beschluss des OLG Hamm vom 06.09.2007 (2 Ss OWi 190/07) stellt eine weitergehende Auslegung des Verbotes eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewährung zulasten des Betroffenen dar. Vergleiche OLG Hamm vom 06.09.2007 2 Ss OWi 190/07. Höhere Strafen für das Telefonieren am Steuer seit dem 01.05.2014: Neben einem Bussgeld von 60 Euro wird in jedem Fall auch ein Punkt in Flensburg fällig. Auch das Schreiben einer SMS oder das Ansehen einer Textnachricht sind dabei mit einem Bussgeld bedroht, wenn das Handy in der Hand gehalten wird. Es kommt nich darauf an, ob mit dem Handy telefoniert worden ist. Das reine “in die Hand nehmen” des Gerätes, unabhängig vom Grund, reicht aus ! Seit dem 01. Februar 2001 (Bussgelder wurden ab 01.April 2001 verhängt) ist auch in Deutschland das Telefonieren im Auto mit Freisprechanlage Pflicht. Der Bundesrat hat das Verbot der Handy-Nutzung im KFZ verboten. Nur bei ausgeschaltetem Motor ist das telefonieren ohne Freisprechanlage noch erlaubt. Geregelt ist dieses Verbot in der StVO (Strassenverkehrsordnung) § 23 Abs. 1 a (Hier klicken !). Die Bussgelder finden Sie im Bussgeldkatalog. In vielen europäischen Ländern ist dieses schon länger so, und zum Teil mit hohen Strafen belegt. Wie zum Beispiel in Polen mit bis zu 1250,-Euro. Auch in Spanien werden hohe Gelder fällig. Auch Fahrradfahrer dürfen beim Fahren nicht mehr mit dem Handy telefonieren. Das Verwarngeld beträgt 25,-- Euro. Auch für Fahrradfahrer gibt es entsprechende Freisprechanlagen mittlerweile auf dem Markt. Fahrradfahrer müssen jedoch beachten, daß sie oftmals keine Haftpflichtversicherung besitzen, die von Ihnen verursachte Fremdsschäden reguliert, d.h. wird ihnen aufgrund des Benutzens eines Handys während der fahrt eine Teilschuld zugesprochen, so haften Sie meist persönlich (es sei den eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung tritt ein).
Autorecht24.de Dr. Wolfgang Tölle - 2014 |
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