www.autorecht24.de               www.schadensrecht.de                     www.verkehrsrecht.net             www.autorecht.de

Mietwagen - Urlaub - Haftung

I.

Worauf Sie beim Mietwagen im Urlaub achten sollten !

  • Achten Sie neben einer (Voll-)Kaskoversicherung darauf, daß Ihr Mietwagen (im Ausland) eine Haftpflichtversicherung hat. Es gibt in manchen Ländern keine Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung. Die Fremdschäden sind jedoch meistens die gravierenderen (insbesondere bei Personenschäden).
  • Immer auf schrtiftlichen Vertrag achten. Alle Punkte auch die Haftpflichtversicherung müssen darin enthalten sein. Bei Sprachen, die Sie nicht verstehen lassen Sie sich eine englische Version geben. In Spanien und anderen europäischen Ländern erhalten Sie sogar meistens eine deutsche Übersetzung.
  • Lassen Sie sich den Namen der Versicherunggesellschaft, bei der das Fahrzeug versichgert ist geben. Bei Zweifeln lassen Sie sich die Police zeigen oder wechseln das Mietwagenunternehmen (in Urlaubszentren finden Sie immer einen renommierten Mietwagenverleih).
  • Achten Sie auf den Zustand des Fahrzeugs. In vielen Ländern haftet der Führer eines Kraftfahrzeug für Schaden die durch offensichtliche Fahrzeugmängel verursacht werden (wie z.B. abgefahrene Reifen, mangelhafte Bremsen etc.).
  • Kaskoversicherungen sollten immer ohne, oder nur mit geringer Selbstbeteiligung sein.
  • Haftpflichtversicherungen sollten bei einem Mietwagen immer ohen Selbstbeteiligung angeboten werden.

II.

Haftung

  • Für die Haftung bei Schäden gelten die jeweiligen Gesetze und Regelungen des jeweiligen Landes. Wichtig ist vor allem eine Haftpflichtversicherung, die Fremdschäden ohne Begrenzung reguliert. Neben Sachschäden fallen vor allem Personenschäden ins Gewicht.
  • Informieren Sie ggf. vor Antritt einer Reise in Ihrem Heimatland. Ihre KFZ-Versicherung kann Ihnen hierüber Auskunft geben. Unter Umständen können Sie auch für die Mietwagen benutzung schon hier eine entsprechende Versicherung abschließen. Bitte beachten Sie hjedoch, daß seriöse Mietwagenabieter in Ihrem Paketpreis immer eine Kasko- und eine Haftpflichtversicherung einbezogen haben. Sie zahlen dann eventuell doppelt.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung, inwieweit Auslandsschadensfälle und gegen welchen Aufpreis einbezogen werden können.

III.

Selbstfahrertouren und Haftung (Jeepsafaris u.a.)

  • Die Gefahr bei Anbietern von sogenannten Jeep-Safaris besteht vor allem in der Haftung des Fahrers für Schäden an den im Fahrzeug mitfahrenden Teilnehmern. Fragen Sie den Veranstalter ausdrücklich nach einer entsprechenden Insassenvollversicherung und lassen Sie sich vorger Antritt die Police zeigen. Achten Sie darauf, daß die Pflicht zum Abschluß einer solchen Versicherung durch den Veranstalter ausdrücklich im Vernastaltungsvertrag aufgenommen ist.
  • Selbstvertsändlich sollten auch Kasko- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.
  • Bei windigen Veranstaltern lassen Sie die Reise lieber sein.
  • Name und vollständige Anschrift des Veranstalters sollten auf dem Vertragsdurchschlag vermerkt sein.
  • Beachten Sie das bei Vermittlungen durch große Reiseveranstalter nicht dieser sondern meistens das jeweilige veranstaltende Unternehmen alleiniger Vertragspartner wird.
  • Erkundigen Sie sich vor Abschluß des Vertrages ausdrücklich nach Versicherungen und den Umgang mit Haftungsfällen. Ein seriöses Unternehmen erteilt hierüber bereitwillig Auskunft und legt ggf. Policen vor und nennt die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
  • Im Haftungsfall notieren Sie sich alle Daten (Hotel und Heimatanschrift) möglicher Zeugen und über den Unfallhergang.
  • Machen Sie Fotos.
  • Notieren Sie sich ausführlich Schäden und Verletzungen von Beteiligten.
  • Informieren Sie den Veranstalter auch schriftlich.
  • Informieren Sie Ihre deutsche Haftpflichtversicherung und fragen Sie nach Möglichkeiten der Hilfe (auch wenn diese nicht Eintrittspflichtig ist).
  • In Zweifelsfällen nehmen Sie telefonisch zunächst Kontakt mit Ihrem deutschen Anwalt auf.
  • Lassen Sie sich von der zuständigen Polizei einen Unfallbericht aushändigen. Notieren Sie sich die Namen der aufnehmenden Polizisten und die Anschrift der zuständigen Dienststelle.
  • Bei großen Schäden mit umfangreichem Personenschaden informieren Sie sich beim zuständigen deutschen Konsulat des jeweiligen Landes.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, daß wir keine individuelle Rechtsberatung leisten können. Wir nennen Ihnen jedoch gerne einen kompetenten Anwalt für Ihr Problem.

Als Club-Mitglied erhalten Sie eine Hotlinenummer bei der Sie im Schadensfall nützliche Informationen und einen kompetenten Anwalt für Ihr Problem erfragen können.

Autorecht24.de

TC Tölle Consulting, Bielefeld 2002

Leihwagen

Günstige Preise !

Weltweit online buchen !

Mietwagen

Schnell - Einfach - Online !

Hier buchen !